Sie können unterstützte Dateien von Ihrem Computer oder einem freigegebenen Netzwerkstandort hinzufügen. Wenn Sie eine Datei hinzufügen, wird ein Element in Eigene Inhalte erstellt, das Sie für andere freigeben können, damit diese die Dateien herunterladen und verwenden können.
Weitere Gründe zum Hinzufügen von Dateien als Elemente:
- Verwenden der URL einer öffentlich freigegebenen CSV-Datei (.csv) oder einer Bilddatei: Wenn Sie eine .csv-Datei (comma-separated values, kommagetrennte Werte) oder eine Bilddatei hinzufügen und sie für alle (öffentlich) freigeben, können Sie und andere Benutzer die URL kopieren, die auf der Elementseite angezeigt wird, um die .csv-Datei als Web-Layer oder in Web-Apps und Pop-ups zu verwenden.
- Wenn Sie über die entsprechenden Berechtigungen zum Veröffentlichen verfügen, können Sie gehostete Layer aus bestimmten Dateitypen veröffentlichen, z. B. einen gehosteten Feature-Layer aus einer Microsoft Excel-Tabelle oder einen Vektorkachel-Layer aus einem Vektorkachelpaket.
Weitere Informationen zum Veröffentlichen aus Dateien finden Sie unter:
Führen Sie die folgenden Schritte aus, um eine Datei zu Ihrer Organisation hinzuzufügen:
- Überprüfen Sie, ob Sie angemeldet sind und über die Berechtigung zum Erstellen, Aktualisieren und Löschen von Inhalten verfügen.
- Klicken Sie auf der Inhaltsseite auf der Registerkarte Eigene Inhalte auf Neues Element.
- Klicken Sie auf Ihr Gerät, navigieren Sie zum Speicherort der Datei auf Ihrem lokalen Computer oder im Verzeichnis einer Netzwerkfreigabe, und klicken Sie auf Öffnen.
Alternativ können Sie die Datei auch per Drag & Drop in die Dropzone oben im Fenster Neues Element ziehen.
- Wählen Sie beim Hinzufügen einer .zip-Datei den Inhaltstyp aus dem Dropdown-Menü Elementtyp aus.
Je nach Elementtyp müssen Sie möglicherweise zusätzliche Informationen angeben. Wenn Sie zum Beispiel eine .zip-Datei mit einem Codebeispiel hinzufügen, wählen Sie die Sprache des Beispiels aus.
- Wählen Sie die Option aus, bei der nur die Datei hinzugefügt wird, und klicken Sie auf Weiter.
- Geben Sie einen Titel an.
- Wählen Sie den Ordner unter Eigene Inhalte aus, in dem Sie das Element speichern möchten.
Sie können auch die Menüoption Neuen Ordner erstellen auswählen und einen Ordnernamen eingeben, um das Element in einem neuen Ordner zu speichern.
- Wenn Ihr Organisationsadministrator Inhaltskategorien konfiguriert hat, klicken Sie auf Kategorien zuweisen, und wählen Sie bis zu 20 Kategorien aus, damit andere Benutzer das Element finden können.
Sie können auch mit der Eingabe eines Kategorienamens beginnen, um die Liste der Kategorien einzugrenzen.
- Geben Sie optional Tags zur Beschreibung des Elements ein.
Trennen Sie die Begriffe durch Kommas (z. B. Bundesland wird als ein Tag und bundesstaatlich, Land hingegen als zwei Tags betrachtet).
Während der Eingabe können Sie alle vorgeschlagenen Tags auswählen, die angezeigt werden. Vorschläge werden aus Tags erstellt, die Sie zuvor hinzugefügt haben.
- Geben Sie optional eine aussagekräftige Zusammenfassung für das Element ein.
- Wenn Ihr Administrator ein Klassifizierungsschema konfiguriert hat, klassifizieren Sie das Element entsprechend unter Klassifizierung.
Wenn Ihr Administrator ein Schema-Hilfedokument definiert hat, können Sie es aufrufen, indem Sie oben im Klassifizierungsformular auf Informationen klicken. Einzelheiten zu den Klassifizierungsoptionen finden Sie in diesem Dokument.
Hinweis:
Durch die Klassifizierung eines Elements wird der Zugriff darauf nicht eingeschränkt. Die Klassifizierung, die Sie dem Element zuweisen und die auf der Elementseite angezeigt wird, gibt Mitgliedern der Organisation einen visuellen Hinweis auf den Umfang der notwendigen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen und folglich auf den richtigen Umgang mit dem Element. Um den Zugriff auf das Element einzuschränken, müssen Sie die entsprechende Freigabeebene festlegen.
- Klicken Sie auf Speichern.
Nach dem Hinzufügen der Datei wird sie unter "Eigene Inhalte" angezeigt.
Konfigurieren Sie Elementdetails, und geben Sie das Element frei, sofern Ihnen Berechtigungen zum Freigeben zugewiesen sind.